Informationen zum DOSB-Stufenmodell

Prävention und Schutz vor sexualisierter Belästigung und Gewalt (im DOSB, seinen Mitgliedsorganisationen und DOSB-nahen Institutionen)

Das DOSB-Stufenmodell beschreibt die Mindeststandards zur Prävention und zum Schutz vor sexualisierter Belästigung und Gewalt im Sport für die Mitgliedsorganisationen von DOSB sowie die DOSB-nahen Institutionen.

Nachdem sich 2018 bereits die Mitgliedsorganisationen der Deutschen Sportjugend (dsj), und damit die Jugendorganisationen der DOSB-Mitgliedsorganisationen, zu einem umfassenden Stufenmodell zur Prävention von sexualisierter Gewalt bekannt haben, hat die DOSB-Mitgliederversammlung im Dezember 2020 ein darauf aufbauendes DOSB-Stufenmodell und dessen schrittweise Umsetzung beschlossen.

Während das dsj-Stufenmodell seitens der Jugendverbände noch in diesem Jahr (2021) abgeschlossen sein muss, werden die DOSB-Mitgliedsorganisationen bis Ende des Jahres die ersten beiden Stufen A und B des Stufenmodells umsetzen. Darauffolgend kann dann jede Mitgliedsorganisation entscheiden, welche weiteren Schritte sie als Nächstes umsetzen wollen. Die nach dem Stufenmodell jeweils erforderliche schrittweise Umsetzung wird ab dem Jahr 2022 Fördervoraussetzung für Weiterleitungen von öffentlichen Mitteln durch den DOSB, sofern dies förderrechtlich möglich ist. Entsprechendes gilt für Zuwendungen aus Eigenmitteln des DOSB an seine Mitgliedsorganisationen sowie an Institutionen, in denen die Mitgliedsorganisationen des DOSB die Stimmenmehrheit haben und die in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins organisiert sind. Die Umsetzung des Stufenmodells muss schrittweise bis Ende 2024 erfolgen.

Der DOSB und die dsj empfehlen ebenso den Stand der Umsetzung von Mindeststandards an Präventionsmaßnahmen in deren Untergliederungen zu betrachten und systematisch zu begleiten.

Verfahren zur Umsetzung

Bis Ende des Jahres 2021 sollen die Stufen A+B umgesetzt sein. Anschließend erfolgt eine schrittweise Umsetzung der Stufen, wobei die Reihenfolge der Stufen frei gewählt werden kann:

  • Im Jahr 2022 werden 3 weitere Stufen umgesetzt (insgesamt 5 Stufen)
  • Im Jahr 2023 werden 3 weitere Stufen umgesetzt (insgesamt 8 Stufen)
  • Im Jahr 2024 werden 3 weitere Stufen umgesetzt (insgesamt 11 Stufen) => Abschluss bis zum 31.12.2024

Das Nachweisverfahren betrifft ausschließlich die Organisationen, die direkte finanzielle Zuwendungen (öffentliche Mittel, Eigenmittel) durch den DOSB erhalten. Bis Herbst 2021 wird ein Verfahrensablauf zur Durchführung des Prüfverfahrens innerhalb des DOSB aufgesetzt.

Im Downloadbereich sind das DOSB-Stufenmodell sowie weitere Informationen zu dessen Umsetzung zu finden.

Kontakt

Die Federführung für das Thema liegt bei der dsj. Für Fragen zum DOSB-Stufenmodell steht das Team der dsj (psg(at)dsj.de, 069-6700 416) gerne zu Verfügung.

 

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Vorbemerkung zur Umsetzung der Maßnahmen des DOSB-Stufenmodells

Das DOSB-Stufenmodell ist ein gemeinsames Bekenntnis der Mitgliedsorganisationen zu einem Rahmen für die Aktivitäten im Bereich Schutz vor sexualisierter Belästigung und Gewalt. Die Inhalte und damit einhergehend auch die Ziele des DOSB-Stufenmodells wurden von der Mitgliederversammlung beschlossen und spiegeln die Selbstverpflichtung der Verbände wider.

Um die Heterogenität der Mitgliedsorganisationen zu berücksichtigen und die Autonomie der Verbände zu respektieren, wurden in der Entwicklung des Stufenmodells und damit in der Formulierung der umzusetzenden Maßnahmen bewusst Handlungsspielräume eingeräumt. Das Stufenmodell stellt also eine gemeinsame Rahmung dar, die es den Verbänden ermöglicht, sich selbstverantwortlich mit dem Thema auseinandersetzen zu können.

Bei Beratungsbedarf zu verbandsspezifischen Fragestellungen oder Umsetzungsmöglichkeiten kann gerne das Team PSG der dsj (psg(at)dsj.de) kontaktiert werden.

 

Allgemeine Fragen und Antworten zum DOSB-Stufenmodell

Die Fragen und Antworten werden fortlaufend ergänzt.

Alle Mitgliedsorganisationen des DOSB und die DOSB-nahen Institutionen wollen mittelfristig im Bereich Prävention von und Intervention bei sexualisierter Belästigung und Gewalt inhaltlich und strukturell adäquat aufgestellt sein. Mit dem DOSB-Stufenmodell wird - im Gegensatz zum dsj-Stufenmodell - der Schutz vor sexualisierter Belästigung und Gewalt, unabhängig von dem Themenfeld Jugendarbeit, auch im Breiten- oder Spitzensport gestärkt. Der DOSB und seine Mitgliedsorganisationen setzen mit dem Stufenmodell ein deutliches Zeichen der Verantwortungsübernahme für diese wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe des Schutzes vor sexualisierter Belästigung und Gewalt.

Bereits bei der Mitgliederversammlung im Dezember 2010 verpflichteten sich der DOSB und seine Mitgliedsorganisationen mit der sog. „Münchener Erklärung“ zu einer Reihe von Maßnahmen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport.

Die Veröffentlichung der Ergebnisse der Studie „Safe Sport“, ein Kooperationsprojekt der Deutschen Sporthochschule Köln, der Klinik für Kinder und Jugendpsychiatrie/ Psychotherapie des Universitätsklinikums Ulm und der Deutschen Sportjugend von 2016, zeigte u.a. den Umsetzungsstand der Maßnahmen aus der sog. „Münchener Erklärung“ der DOSB-Mitgliederversammlung von 2010. Als Reaktion auf bestehende Lücken im Umsetzungsprozess, leiteten die Jugendverbände des Sports die Entwicklung des dsj-Stufenmodells ein. Mit dem Beschluss der dsj-Vollversammlung 2018 ist seit dem 01.01.2019 die Förderung der Jugendorganisationen an das dsj-Stufenmodell und damit an Mindeststandards der Prävention und Intervention geknüpft.

2019 bekennt sich die DOSB-Mitgliederversammlung zu den Richtlinien und Qualitätsstandards des dsj-Stufenmodells und beauftragt den DOSB mit einer entsprechenden Prüfung für ein DOSB-Stufenmodell. Eine Projektgruppe aus dsj, DOSB und stellvertretend zwei bis drei benannte Personen für die jeweiligen Verbändegruppen, entwickelte auf Basis des dsj-Stufenmodells und unter Einbeziehung der Vorgaben aus der BMI-Eigenerklärung und den PotAS-Attributen das DOSB-Stufenmodell.

Am 5. Dezember 2020 verabschiedet die DOSB-Mitgliederversammlung unter TOP 9 das DOSB-Stufenmodell und beschließt, dass die schrittweise Umsetzung des Stufenmodells ab dem 01.01.2022 Fördervoraussetzung für die Weiterleitungen von öffentlichen Mitteln (wenn förderrechtlich möglich) & die Weiterleitung von Eigenmitteln durch den DOSB an seine Mitgliedsorganisationen und die DOSB-nahen Institutionen ist.

Alle Mitgliedsorganisationen des DOSB haben sich mit dem Mitgliederbeschluss selbst zur Umsetzung des DOSB-Stufenmodells in ihrer eigenen Organisation verpflichtet. Auch für die "DOSB-nahen" Organisationen1 ist die Umsetzung des Stufenmodells relevant, da diese künftige Voraussetzung für die Zuwendung aus Eigenmitteln des DOSB ist.

Das DOSB-Stufenmodell ist für die Untergliederungen der Mitgliedsorganisationen des DOSB nicht verbindlich. DOSB und dsj empfehlen ihren Mitgliedsorganisationen ebenso den Stand der Umsetzung von Mindeststandards an Präventions- und Interventionsmaßnahmen in ihren Untergliederungen zu betrachten und systematisch zu begleiten.

1Institutionen, in denen die Mitgliedsorganisationen des DOSB die Stimmenmehrheit haben und die in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins organisiert sind.

Das Nachweisverfahren betrifft ausschließlich die Organisationen, die direkte finanzielle Zuwendungen (öffentliche Mittel, Eigenmittel) durch den DOSB erhalten (wollen) und Mitgliedsorganisation des DOSB oder eine sog. DOSB-nahe Institution sind.

Die Nachweise werden vom DOSB zentral und projektunabhängig bei den beantragenden Mitgliedsorganisationen abgefragt. Der DOSB prüft die von den antragsstellenden Organisationen eingereichten Nachweise auf Plausibilität. Nachweise, die bereits in Bezug auf das dsj-Stufenmodell von den Jugendorganisationen eingereicht wurden, können auch in dem Nachweisverfahren des DOSB-Stufenmodells berücksichtigt werden.

Bis Ende des Jahres 2021 werden Nachweise für die Stufen A und B abgefragt. Anschließend erfolgt eine schrittweise Umsetzung der Stufen. Der Abschluss des DOSB-Stufenmodells erfolgt bis zum 31.12.2024.

Bis Ende des Jahres 2021 werden die Stufen A und B umgesetzt. Anschließend erfolgt eine schrittweise Umsetzung der Stufen, wobei die Reihenfolge der Stufen frei gewählt werden kann:

  • Im Jahr 2022 werden 3 weitere Stufen umgesetzt (insgesamt 5 Stufen)
  • Im Jahr 2023 werden 3 weitere Stufen umgesetzt (insgesamt 8 Stufen)
  • Im Jahr 2024 werden 3 weitere Stufen umgesetzt (insgesamt 11 Stufen)

Abschluss bis zum 31.12.2024

Es wird darauf hingewiesen, dass insbesondere die Risikoanalyse als Voraussetzung für die Entwicklung anderer Maßnahmen eine zentrale Rolle spielt.

Eine mögliche Reihenfolge für die Umsetzung lautet daher: A, B, J, K, C, D, H, I, F, G, E.

Auch über das Jahr 2024 hinaus bleibt die Umsetzung des DOSB-Stufenmodells Fördervoraussetzung für die Weiterleitungen von öffentlichen Mitteln (wenn förderrechtlich möglich) und die Weiterleitung von Eigenmitteln durch den DOSB an seine Mitgliedsorganisationen.

Auch wenn die Erarbeitung von Maßnahmen im Rahmen der Stufenmodelle abgeschlossen wurde, sollte ein Präventionskonzept fortwährend vom Verband überprüft und weiterentwickelt werden. Es muss in regelmäßigen Abständen oder konkret nach einer abgeschlossenen Intervention wieder betrachtet und ggf. überarbeitet werden.

Nein, ein Verband, der bereits ein Präventionskonzept, basierend auf dem dsj-Stufenmodell, entwickelt hat, kann dieses mit den Erweiterungen des DOSB-Stufenmodells (z.B. Erweiterung der Zielgruppe) weiterentwickeln. Hierzu dient eine Gegenüberstellung der beiden Modelle, die sowohl die Unterschiede verdeutlicht als auch Hinweise gibt, was noch für den Gesamtverband zu tun ist, wenn seine Jugendorganisation bereits das dsj-Stufenmodell erfüllt.

Die Deutsche Sportjugend (dsj) stellt seit Jahren gezielt Materialien, Arbeitshilfen und Good Practice Beispiele zur Verfügung, seit 2019 auch gezielt zur Bearbeitung des dsj-Stufenmodells. Sie vernetzt die Ansprechpartner*innen in den Verbänden über Veranstaltungsformate (z.B. Forum Safe Sport) und stellt im Wissensnetz des DOSB eine digitale Plattform zum Austausch zur Verfügung.

Das Thema „sexualisierte Gewalt gegen Erwachsene“ wurde regelmäßig bei den jährlichen Foren der dsj aufgegriffen. Für die Erweiterung der Zielgruppe im Rahmen des DOSB-Stufenmodells werden die Materialien und Arbeitshilfen fortlaufend ergänzt.

Zur Umsetzung der Stufenmodelle berät das Team PSG der Deutschen Sportjugend (psg@dsj.de).

Projekte im Themenfeld können darüber hinaus im Rahmen bestehender übergeordneter Förderprogramme von dsj und DOSB beantragt werden.

Zur Bundestagswahl fordert die dsj außerdem von der zukünftigen Bundesregierung ein Bundesprogramm zur fachlichen Unterstützung der Präventions- und Interventionsarbeit in den Sportverbänden.

Die Entwicklung des dsj-Stufenmodells wurde von den dsj-Mitgliedsorganisationen – die eigenständigen Jugendverbände nach §12 SGB VIII – als Antwort auf das Forschungsprojekt „Safe Sport“ selbst initiiert und auf deren Vollversammlung beschlossen. Die Jugendorganisationen vertreten die Interessen der Kinder und Jugendlichen im organisierten Sport.

Da das dsj-Stufenmodell jedoch nicht alle Mitgliedsorganisationen des DOSB erreicht – nicht alle haben eine Jugendorganisation – und einige Maßnahmen nur unter Mitwirkung des Gesamtverbands umsetzbar sind (z.B. Anpassung der Satzung; Regelungen zum Lizenzerwerb und -entzug), wurde dessen Übertragbarkeit auf die DOSB-Mitgliedsorganisationen geprüft und daraufhin eine Weiterentwicklung durch die zuständige Projektgruppe vorgeschlagen. Diese wurde als DOSB-Stufenmodell auf der DOSB-Mitgliederversammlung 2020 beschlossen. Darüber hinaus bleibt das dsj-Stufenmodell als Grundlage zur Förderung der Mitgliedsorganisationen der dsj erhalten.

Die Umsetzung der BMI-Eigenerklärung („Eigenerklärung zur Prävention und Bekämpfung sexualisierter Gewalt im Sport“), die sich an die Verbände und Organisationen wendet, die vom BMI Mittel für den Spitzensport erhalten, ist durch die Frist im Mai 2021 bereits abgeschlossen. Diese Verbände und Organisationen haben dann bereits einige Maßnahmen des DOSB-Stufenmodells erfüllt. Das DOSB-Stufenmodell geht in Teilen über die Anforderungen des BMI hinaus.

Spezifische Fragen und Antworten zu den einzelnen Maßnahmen

Die Fragen und Antworten werden fortlaufend ergänzt. 

Präventions- oder auch Schutzkonzepte sind ein Zusammenspiel aus Analyse, strukturellen Veränderungen, Vereinbarungen und Absprachen sowie Haltung und Kultur einer Organisation. Ein individuelles Konzept des Sportverbands sollte zum einen gezielte Maßnahmen zur Prävention und Intervention umfassen, zum anderen das Ziel der Schaffung eines Aufmerksamkeitssystems verfolgen.

Das Präventionskonzept kann z.B. auch anhand des Stufenmodells erstellt werden, indem zu jeder der Maßnahmen beschrieben wird, wie diese im Detail im Verband umgesetzt werden. Sind Maßnahmen in Planung sollte der Beschluss den Zeitplan zur Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen umfassen. Jeder Verband kann darüber hinaus auch weitere Maßnahmen vorsehen.

Die Entwicklung und Umsetzung eines Präventionskonzepts, liegt in der Verantwortung der Leitung einer Organisation. Ein Präventionskonzept sollte fortwährend vom Verband überprüft und weiterentwickelt werden.

Innerhalb der Führungsstruktur des Gesamtverbands muss es eine Person geben, die das Themenfeld verantwortet und damit die Anbindung der Ansprechpartner*innen an die Entscheidungsebene gewährleistet.

Die Unterstützung der Verbandsführung im Themenfeld ist essenziell zur Verankerung des Themenbereichs in der eigenen Organisation und zur Durchführung von Präventionsmaßnahmen sowie einer klaren Haltung im Umgang mit Verdachtsfällen.

Die Ansprechpartner*innen koordinieren die Umsetzung der Maßnahmen zur Prävention von und Intervention bei sexualisierter Belästigung und Gewalt in der jeweiligen Sportorganisation. Basis für eine gelingende Umsetzung ist dabei die offizielle Benennung der Personen als Ansprechpartner*innen für das Themenfeld durch den Gesamtverband.

Die Ansprechpartner*innen arbeiten im Auftrag der Organisation auf der Basis der Beschlüsse des Vorstandes und/oder der Gremien sowie in Abstimmung der eigenen Arbeit mit dem Vorstand. Es ist zentral, dass die Arbeitsaufträge, Aufgabenbereiche und Befugnisse der Ansprechpartner*innen seitens der Organisation klar und präzise formuliert sind.

Es empfiehlt sich, dass jeweils eine weibliche und ein männlicher Ansprechpartner*in im Verband benannt ist. Ein kollegialer Austausch kann vor Überforderung mit diesem emotionalen Thema schützen, das Vier-Augenprinzip gewährleisten sowie ggf. andere Lösungsansätze hervorbringen. Ob diese Person ehrenamtlich oder hauptamtlich tätig ist, liegt in der Entscheidung der Sportorganisation.

Die Ansprechpartner*innen werden den Mitgliedsorganisationen und Untergliederungen bekannt gemacht.

Zur wirksamen Umsetzung von Maßnahmen zur Prävention von und Intervention bei sexualisierter Belästigung und Gewalt im Sport, müssen die Ansprechpartner*innen innerhalb der jeweiligen Organisation mit Handlungskompetenzen ausgestattet sein.

Die dsj bietet regelmäßig Einstiegsworkshops für neue Ansprechpartner*innen der DOSB- und dsj-Mitgliedsorganisationen insbesondere für den Kinder- und Jugendschutz an. Darüber hinaus ist es auch möglich externe Anbieter zur Qualifizierung in Anspruch zu nehmen.

Die Ansprechpartner*innen eines Verbandes sind kein Ersatz für eine fachliche Beratung durch eine externe spezialisierte Fachberatungsstelle. Es wird empfohlen, Netzwerke und Kooperationen zu externen, z.B. zu regionalen oder spezialisierten, Fachberatungsstellen aufzubauen. Die externe Fachberatung kann einerseits die Ansprechperson des Verbandes bei der Einschätzung eines Vorfalls und bei der Planung von Interventionsschritten unterstützen. Andererseits kann im Falle einer Intervention der betroffenen Person direkt ein konkreter Kontakt weitergegeben werden. Mögliche externe Beratungsstellen sind hier zu finden. Darüber hinaus bietet das Hilfeportal sexueller Missbrauch die Möglichkeit durch verschiedene Suchkriterien eine passende Anlaufstelle zu finden.

Zu empfehlen ist der Handlungsleitfaden „Safe Sport“ zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Grenzverletzungen, sexualisierter Belästigung und Gewalt im Sport, der grundlegendes Wissen beinhaltet und der Sensibilisierung im Themenbereich dient.

Darüber hinaus beinhaltet die DOSB-Broschüre „Für Respekt und Wertschätzung – gegen sexualisierte Gewalt im Erwachsenensport“ Informationen zur Prävention von und Intervention bei sexualisierter Belästigung und Gewalt im Erwachsenensport.

Das erweiterte Führungszeugnis (EFZ) gilt für Personen, die in kinder- und jugendnahen Bereichen tätig sind oder tätig sein sollen, was über eine entsprechende Bestätigung des Trägers, des Verbands/Vereins, der Einrichtung oder der Initiative nachgewiesen werden muss. Der Gesetzgeber hat mit dem § 30a BZRG ausdrücklich die Verbindung zu § 72a SGB VIII geschaffen und gleichzeitig den möglichen Personenkreis auch auf ehrenamtliche Mitarbeiter*innen ausgedehnt.

Das EFZ stellt ein Instrument der Gefahrenabwehr dar, durch das der Verband mögliche Informationslücken in Bezug auf die persönliche Eignung der in seinem Auftrag Tätigen überprüfen kann. Es kann somit ausgeschlossen werden, dass bereits rechtskräftig verurteilte Täter*innen, deren Strafe noch nicht verjährt ist, Aufgaben im Sportverband übernehmen. Zudem wird den in diesem Feld tätigen Personen dadurch bewusst, dass sie eine äußerst verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen und sie sich für diese zunächst ausweisen müssen.

Einsichtnahme heißt, dass der/die zur Vorlage Verpflichtete dem/der Verantwortlichen im Verband/Verein das Führungszeugnis zeigt. Weder das Original noch eine Kopie darf vom Verband/Verein eingezogen werden. Die Daten dürfen nicht weitergeben werden. Es gilt der Grundsatz der Datenminimierung. Der Verband/Verein darf nur dokumentieren, ob und wann ein Führungszeugnis eingesehen wurde. Regelungen zur Einsichtnahme finden sich im aktualisierten Absatz 5 des § 72a SGB VIII.

Die Vorlage des EFZ innerhalb eines Verbandes erfolgt grundsätzlich gegenüber dem Anstellungsträger/Arbeitgeber. Welche Stelle/Person innerhalb eines Verbands zur Einsichtnahme legitimiert wird, regeln die Verbände in eigener Verantwortung.

Die Delegierung der Einsichtnahme in ein EFZ, z.B. vom Spitzenverband an den Landesverband, ist nur dann möglich, wenn die betroffene Person dem zustimmt.

Weitere Arbeitshilfen sowie Mustervorlagen zur Beantragung und Archivierung erweiterter Führungszeugnisse finden Sie hier.

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und die Deutsche Sportjugend (dsj) haben den vorliegenden Ehrenkodex in Zusammenarbeit mit ihren Mitgliedsorganisationen entworfen, um ein sportartübergreifendes, bundesweit einsetzbares Instrument vorzulegen, das verschiedene Bereiche im Kontext des Persönlichkeitsschutzes abdeckt und insbesondere den Kinder- und Jugendschutz stärken soll. Der Ehrenkodex soll zum einen den Akteur*innen in Sportverbänden/-vereinen Handlungssicherheit verschaffen und ihnen eine Möglichkeit geben, ihre Stärken im Rahmen des Persönlichkeitsschutzes, insbesondere des Kinder- und Jugendschutzes, zu verdeutlichen. Zum anderen soll mit der Unterzeichnung der Ehrenkodizes ein deutliches Signal von Seiten der Verbände und Vereine in Richtung potenzieller Täter*innen erfolgen, wodurch das „Aufmerksamkeitssystem Sportverein/Sportverband“ verdeutlicht wird.

Der Ehrenkodex von dsj und DOSB nimmt den Schutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen besonders in den Blick. Mit dem letzten Punkt bezieht er den Schutz von anderen Zielgruppen darüber hinaus mit ein. Er soll eine Orientierung bieten und gleichzeitig die Möglichkeit bieten, an die jeweiligen Rahmenbedingungen des Verbandes/Vereines angepasst bzw. erweitert zu werden. Beispielsweise kann für Mitarbeitende der Geschäftsstelle eine separate Selbstverpflichtungserklärung mit dem Fokus auf den Schutz vor sexualisierter Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden.

Das DOSB-Stufenmodell sieht vor, dass alle Mitarbeitende des Gesamtverbandes, unabhängig von ihrem Tätigkeitsfeld, im Themenfeld „Schutz vor Belästigung und Gewalt“ qualifiziert werden. Dies schließt hauptamtliche, nebenberufliche und ehrenamtliche Mitarbeitende ein.

Bei der inhaltlichen und zeitlichen Gestaltung gewährt das DOSB-Stufenmodell den Sportorganisationen Handlungsspielraum. Bei der Ausgestaltung kann beispielsweise das Tätigkeitsfeld der zu schulenden Personengruppen berücksichtigt werden. So kann sich der Inhalt und Umfang der Schulungen für Mitarbeitende, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, von Schulungen zum Schutz vor Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz unterscheiden.

Um sich im Bereich Qualifizierung mit anderen Verbänden zu vernetzen, kann ebenfalls das DOSB-Wissensnetz genutzt werden.

Bei Verdachtsfällen im Zusammenhang mit sexualisierter Belästigung und Gewalt ist es erforderlich, schnell, systematisch und abgestimmt zu handeln. Deshalb ist es erforderlich, die Schritte für die Gestaltung der Krisenintervention genau festzulegen. Da sich die Strukturen der Verbände voneinander unterscheiden, ist es wichtig, dass die Interventionsschritte zu den verbandseigenen strukturellen Gegebenheiten passen.
Zur Intervention zählen alle Maßnahmen, die geeignet sind, Vorfälle von sexualisierter Belästigung und Gewalt zu beenden, die Betroffenen zu schützen und die Aufarbeitung zu initiieren. Dazu gehört im Kern, Beschwerden einzuschätzen, zu bewerten und auf dieser Grundlage geeignete Maßnahmen einzuleiten.

Ein breites Angebot an Anlaufstellen im und außerhalb des Sports erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass betroffene Personen sich an jemanden wenden und Hilfe finden. Hierbei spielt die entsprechende Kommunikation nach außen eine große Rolle. Neben der Veröffentlichung auf der Verbandshomepage ist beispielsweise eine Kommunikation auf Veranstaltungen, auf Fragebögen oder auf Flyern sinnvoll.

Mögliche Anlaufstellen sind hier zu finden. Darüber hinaus bietet das Hilfeportal sexueller Missbrauch die Möglichkeit über verschiedene Suchkriterien spezialisierte Anlaufstellen zu finden. Zu empfehlen ist die Kontaktaufnahme zu regionalen als auch zu zielgruppenspezifischen (z.B. für Kinder- und Jugendliche, Männer, Frauen) Fachberatungen.

Anonymisierte Evaluationen sind ein Baustein des Beschwerdemanagements eines Verbandes. Sie sollen ein niedrigschwelliges Angebot für mögliche Betroffene sein, auf Gewalt hinzuweisen und helfen die pädagogische Qualität der Verbandsaktivitäten zu evaluieren. Bei der Durchführung verbandseigener Maßnahmen sollen die Teilnehmenden die Möglichkeit erhalten sich bezüglich verschiedener Themen (z.B. Wohlbefinden, der Beziehungs- und Betreuungsqualität, zum respektvollen Umgang miteinander oder zum motivationalen Klima) zu äußern. Die gängigste Methode der Evaluation ist der anonymisierte Fragebogen. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl verschiedener Methoden, die je nach Zielgruppe, Art und Dauer der verbandseigenen Maßnahme eingesetzt werden können. Mithilfe von Evaluationen können Auffälligkeiten wahrgenommen und angemessen darauf reagiert werden.

Um ein wirkungsvolles Präventionskonzept und letztendlich damit eine erfolgreiche Präventionsarbeit leisten zu können, ist die Durchführung einer Risikoanalyse unabdingbar. Eine Risikoanalyse steht meist am Anfang eines längerfristigen Prozesses in Organisationen, Einrichtungen oder Verbänden/Vereinen mit dem Ziel, den Schutz von Kindern, Jugendlichen, Frauen und Männern vor sexualisierter Belästigung und Gewalt zu gewährleisten. Sie ist ein wichtiger Schritt, um sich in der Organisation mit dem Thema auseinanderzusetzen und bildet die Grundlage für die Entwicklung oder Anpassung von Präventionsmaßnahmen und -konzepten oder strukturellen Veränderungen. Im Sinne einer Bestandsaufnahme wird überprüft, ob in der alltäglichen Arbeit oder den Strukturen der Sportorganisation Risiken oder Schwachstellen bestehen, die die Ausübung von sexualisierter Belästigung und Gewalt ermöglichen oder begünstigen.

Organisationen nutzen unterschiedliche Instrumente, um eine Risikoanalyse durchzuführen (z.B. Workshops oder umfangreiche Befragungen). Die Durchführung der Risikoanalyse durch eine externe Fachkraft, kann dem Verband dabei helfen einen unvoreingenommenen Blick auf die Situation zu gewinnen. Hierdurch kann Verantwortung abgegeben werden und kritische oder schambehaftete Themen sind leichter besprechbar.

Die Beteiligung an der Risikoanalyse innerhalb des Verbandes hängt von der jeweiligen Struktur sowie von weiteren Faktoren ab. Wichtig ist, dass möglichst heterogene Perspektiven bei der Analyse einbezogen werden.

Das Definieren von Verhaltensregeln ist eine wichtige präventive Maßnahme, um den Strategien von Täter*innen vorzubeugen. Klar formulierte und transparente Regeln haben einen positiven Einfluss auf die gelebte Kultur innerhalb des Gesamtverbandes und wirken einer Verschleierungstaktik entgegen.

Anhand der Ergebnisse aus der Risikoanalyse können die Verhaltensregeln abgeleitet werden. Diese sollten die jeweiligen Rahmenbedingungen des Verbandes berücksichtigen und können für verschiedene Zielgruppen, bspw. den Umgang mit Kindern und Jugendlichen oder den Umgang unter Erwachsenen, entwickelt werden. Besonders wichtig ist, dass Verhaltensregeln im Verband kommuniziert werden und für alle Mitglieder sichtbar sind.