Prävention und Schutz vor sexualisierter Belästigung und Gewalt (im DOSB, seinen Mitgliedsorganisationen und DOSB-nahen Institutionen)
Das DOSB-Stufenmodell beschreibt die Mindeststandards zur Prävention und zum Schutz vor sexualisierter Belästigung und Gewalt im Sport für die Mitgliedsorganisationen von DOSB sowie die DOSB-nahen Institutionen.
Nachdem sich 2018 bereits die Mitgliedsorganisationen der Deutschen Sportjugend (dsj), und damit die Jugendorganisationen der DOSB-Mitgliedsorganisationen, zu einem umfassenden Stufenmodell zur Prävention von sexualisierter Gewalt bekannt haben, hat die DOSB-Mitgliederversammlung im Dezember 2020 ein darauf aufbauendes DOSB-Stufenmodell und dessen schrittweise Umsetzung beschlossen.
Während das dsj-Stufenmodell seitens der Jugendverbände noch in diesem Jahr (2021) abgeschlossen sein muss, werden die DOSB-Mitgliedsorganisationen bis Ende des Jahres die ersten beiden Stufen A und B des Stufenmodells umsetzen. Darauffolgend kann dann jede Mitgliedsorganisation entscheiden, welche weiteren Schritte sie als Nächstes umsetzen wollen. Die nach dem Stufenmodell jeweils erforderliche schrittweise Umsetzung wird ab dem Jahr 2022 Fördervoraussetzung für Weiterleitungen von öffentlichen Mitteln durch den DOSB, sofern dies förderrechtlich möglich ist. Entsprechendes gilt für Zuwendungen aus Eigenmitteln des DOSB an seine Mitgliedsorganisationen sowie an Institutionen, in denen die Mitgliedsorganisationen des DOSB die Stimmenmehrheit haben und die in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins organisiert sind. Die Umsetzung des Stufenmodells muss schrittweise bis Ende 2024 erfolgen.
Der DOSB und die dsj empfehlen ebenso den Stand der Umsetzung von Mindeststandards an Präventionsmaßnahmen in deren Untergliederungen zu betrachten und systematisch zu begleiten.
Verfahren zur Umsetzung
Bis Ende des Jahres 2021 sollen die Stufen A+B umgesetzt sein. Anschließend erfolgt eine schrittweise Umsetzung der Stufen, wobei die Reihenfolge der Stufen frei gewählt werden kann:
- Im Jahr 2022 werden 3 weitere Stufen umgesetzt (insgesamt 5 Stufen)
- Im Jahr 2023 werden 3 weitere Stufen umgesetzt (insgesamt 8 Stufen)
- Im Jahr 2024 werden 3 weitere Stufen umgesetzt (insgesamt 11 Stufen) => Abschluss bis zum 31.12.2024
Das Nachweisverfahren betrifft ausschließlich die Organisationen, die direkte finanzielle Zuwendungen (öffentliche Mittel, Eigenmittel) durch den DOSB erhalten. Bis Herbst 2021 wird ein Verfahrensablauf zur Durchführung des Prüfverfahrens innerhalb des DOSB aufgesetzt.
Im Downloadbereich sind das DOSB-Stufenmodell sowie weitere Informationen zu dessen Umsetzung zu finden.